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Aktenzeichen 2 D 100/43

Datum 10.05.1943

Leitsatz Der Beihilfe zu dem Vergehen gegen den § 1 Abs. 1 Nr. 1 VerbrauchsregelungsstrafVO. kann sich auch schuldig machen, wer zwar nicht selbst in Ausübung eines Gewerbes oder Berufes handelt, aber weiß, daß der Haupttäter das tut.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640FA100046

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