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Aktenzeichen 1 D 49/43

Datum 07.05.1943

Leitsatz 1. Auch nach der neuen Fassung der StPO. bildet die Anklage der Staatsanwaltschaft eine unentbehrliche Voraussetzung für das gerichtliche Strafverfahren. 2. Der angestellte Verkäufer kann in Tateinheit Diebstahl und Untreue begehen, sich unter Umständen auch -- insbesondere bei kriegsdienstlicher Abwesenheit des Geschäftsinhabers -- eines Verbrechens gegen den § 4 VolksschädlingsVO. schuldig machen, wenn er unberechtigt Gegenstände aus den Warenvorräten des Ladens für sich entnimmt.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640FA0E0034

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