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Aktenzeichen 1 D 102/43
Datum 04.05.1943
Leitsatz Ein Betrug ist rechtlich vollendet, wenn der Täter durch Täuschung erreicht, daß er eine Eisenbahnfahrt antreten kann, ohne daß ihr ein Beförderungsvertrag zugrunde liegt.
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640FA0D0032
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