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Aktenzeichen 1 D 58/43

Datum 04.05.1943

Leitsatz Der Aufsichtsbeamte eines Bahnhofes, der zugleich die Weichen zu stellen hat, handelt fahrlässig, wenn er der Vornahme einer Rangierbewegung zustimmt, ohne zuvor die Weiche für die Rangierbewegung gestellt zu haben.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640FA0C0028

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