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Aktenzeichen 4 C 148/43

Datum 20.04.1943

Leitsatz 1. Auch eine fortgesetzte Straftat kann ausreichen, den Täter als gefährlichen Gewohnheitsverbrecher nach dem § 20 a Abs. 2 StGB. zu verurteilen. 2. Zur Anwendung des § 1 ÄnderungsG. v. 4. September 1941.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640FA0B0024

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