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Aktenzeichen 3 D 14/43

Datum 15.04.1943

Leitsatz Das nicht ärztlich begründete Verschreiben von Arzneien, die Betäubungsmittel enthalten, kann zugleich den Tatbestand der Körperverletzung erfüllen. Doch führt in einem solchen Falle die Feststellung eines vorsätzlichen Vergehens gegen das OpG. nicht ohne weiteres auch zur Annahme einer vorsätzlichen Körperverletzung oder Gesundheitsschädigung. Trifft das vorsätzliche Vergehen gegen das OpG. mit einer leichten vorsätzlichen oder einer fahrlässigen Körperverletzung rechtlich zusammen, so setzt eine Verurteilung wegen Körperverletzung voraus, daß der Verletzte Strafantrag gestellt hat oder daß die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung von Amts wegen auch unter dem Gesichtspunkte der Körperverletzung eingeschritten ist.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640FA070017

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