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Aktenzeichen 2 D 32/43

Datum 01.04.1943

Leitsatz Zum Tatbestande des § 346 StGB. gehört, daß der Beamte bei einem Strafverfahren oder einer Vollstreckung unter eigener Verantwortung mitwirkt. Das kann auch dann der Fall sein, wenn er zwar eine Handlung oder Entscheidung nur vorbereitet, dabei aber den verantwortlichen Sachbearbeiter vorsätzlich irreführt.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640F98E0394

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