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Aktenzeichen 3 D 58/43

Datum 25.03.1943

Leitsatz Wer einer Schwangeren ein Abtreibungsmittel oder -werkzeug verschafft, ist wegen versuchten Vergehens gegen den § 218 Abs. 2 StGB. zu bestrafen, wenn die Anwendung des Mittels oder Werkzeuges unterbleibt.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640F98A0383

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