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Aktenzeichen 2 D 450/42
Datum 21.01.1943
Leitsatz Es liegt in der Regel noch keine Urkundenfälschung darin, daß der Täter die beglaubigte Übersetzung einer fälschlich angefertigten oder verfälschten ausländischen Urkunde gebraucht.
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640F9770332
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