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Aktenzeichen 2 D 450/42

Datum 21.01.1943

Leitsatz Es liegt in der Regel noch keine Urkundenfälschung darin, daß der Täter die beglaubigte Übersetzung einer fälschlich angefertigten oder verfälschten ausländischen Urkunde gebraucht.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640F9770332

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