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Aktenzeichen 2 D 380/42

Datum 14.01.1943

Leitsatz Der Tatbestand der strafbaren "Vermittelung" (§ 69 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 DevG. 1938) ist erfüllt, sobald der Täter mit einem vorsätzlichen Tun begonnen hat, das auf den Abschluß eines verbotenen Devisengeschäftes zwischen anderen gerichtet ist.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640F9730326

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