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Aktenzeichen 2 D 466/42
Datum 07.01.1943
Leitsatz Nicht nur dafür, ob der gefährliche Gewohnheitsverbrecher der Todesstrafe verfallen sei, sondern auch -- wenn diese Frage zu verneinen ist -- dafür, welche sonstige Strafe und Sicherungsmaßnahme über ihn zu verhängen sei, ist maßgebend, was der Schutz der Volksgemeinschaft oder das Bedürfnis nach gerechter Sühne (§ 1 G. v. 4. September 1941 RGBl. I S. 549) erfordert. Es ist ein rechtlicher Fehler der Strafzumessung, wenn diese Richtlinie unbeachtet bleibt.
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640F9720323
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