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Aktenzeichen 3 C 92/42

Datum 07.01.1943

Leitsatz Liegen die Voraussetzungen des § 2 Abs. 2 oder 3 des G. betr. die Entschädigung für unschuldig erlittene Untersuchungshaft vor, so hat sich das Gericht in seinem Beschlusse zu der Möglichkeit zu äußern, eine Entschädigung zu versagen.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640F9700321

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