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Aktenzeichen 2 C 47/42
Datum 03.12.1942
Leitsatz 1. Zur Frage der Strafbemessung bei Preisvergehen. 2. Die Bestimmung des § 27 c Abs. 2 StGB. hat besondere Bedeutung bei Preisvergehen. 3. Die Tatsache, daß der Mehrerlös an das Reich abzuführen ist, steht der Anwendung des § 27 c Abs. 2 StGB. nicht entgegen.
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640F9690300
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