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Aktenzeichen 2 D 287/42

Datum 26.11.1942

Leitsatz Hängt die Entscheidung von dem genauen Wortlaut einer schriftlichen Erklärung ab, so kann in der Regel nicht darauf verzichtet werden, das Schriftstück selbst zum Gegenstande der Verhandlung zu machen.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640F9670295

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