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Aktenzeichen 426/42

Datum 26.11.1942

Leitsatz "Auf der rechten Seite der Fahrbahn rechts zu fahren" (§ 8 Abs. 2 StrVerkO.) bedeutet, daß grundsätzlich der Fahrbahnstreifen zu benutzen ist, der rechts der Mittellinie der ganzen Fahrbahn liegt.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640F9630282

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