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Aktenzeichen 6 C 66/42

Datum 20.11.1942

Leitsatz Der § 1 Abs. 2 VO. z. Erweiterung und Verschärfung des strafrechtlichen Schutzes gegen Amtsanmaßung v. 9. April 1942 (RGBl. I S. 174) enthält einen eigenen Straftatbestand. Die Verfolgung der Tat setzt auch dann keine Ermächtigung des Verletzten voraus, wenn eine solche vorgeschrieben ist, um die bei der Amtsanmaßung begangene Straftat verfolgen zu können.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640F9620281

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