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Aktenzeichen 2 D 395/42

Datum 05.11.1942

Leitsatz Juden und Staatsangehörige deutschen oder artverwandten Blutes, die im Ausland eine Ehe miteinander eingehen, sind nur dann strafbar, wenn sie damit das BlutSchG. umgehen wollen. An dieser Sonderregelung des BlutSchG. hat auch die Neufassung der §§ 3 flg. StGB. (VO. v. 6. Mai 1940 RGBl. I S. 754) nichts geändert.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640F95E0271

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