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Aktenzeichen 3 D 43/41

Datum 02.07.1942

Leitsatz Ein Korkbrand oder -aufdruck, der das Wort "Originalabfüllung" oder "Originalabzug" mit einem Personennamen enthält, ist in Verbindung mit der gefüllten Flasche, die der Kork verschließt, eine Urkunde des Weinerzeugers, die mißbräuchliche Verwendung solcher "Brandkorke" daher eine Urkundenfälschung.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640F9420186

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