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Aktenzeichen 2 D 109/42

Datum 18.05.1942

Leitsatz Unzüchtige Reden, unterstützt durch unzüchtige Anschauungsmittel, können in der Gefährlichkeit ihrer Wirkungen und in ihrer Strafwürdigkeit Verfehlungen gleichstehen, durch die der Körper des Minderjährigen in Mitleidenschaft gezogen wird.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640F9390165

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