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Aktenzeichen 2 D 142/42
Datum 18.05.1942
Leitsatz Gegen den § 22 KriegswirtschaftsVO. (KWVO.) verstößt auch, wer zwar zu den vorgeschriebenen Preisen verkauft, sich aber außerhalb des Vertrages für seine Bereitschaft, den Verkauf abzuschließen, besondere Vorteile gewähren läßt.
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640F9360156
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