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Aktenzeichen 1 D 235/41

Datum 12.05.1942

Leitsatz Das Vorstandsmitglied einer AG. kann auch dann noch wegen Preisvergehens strafrechtlich verfolgt werden, wenn wegen seiner Tat gemäß dem § 8 Abs. 1 Satz 2 VO. über Strafen und Strafverfahren bei Zuwiderhandlungen gegen Preisvorschriften v. 3. Juni 1939 (RGBl. I S. 999) das Ordnungsstrafverfahren gegen die Gesellschaft durchgeführt worden ist.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640F9350153

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