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Aktenzeichen 1 C 323/42
Datum 12.05.1942
Leitsatz Die PolenstrafrechtsVO. droht die Todesstrafe zwar hilfsweise an, aber bereits für den Fall, daß sich die Straftat des Täters gegenüber allen nur möglichen Straftaten von Polen als besonders schwer darstellt.
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640F9340151
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