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Aktenzeichen 2 D 82/42

Datum 23.04.1942

Leitsatz 1. Zum Begriffe des "Feilbietens" einer Ware (§ 2 G. über den Verkehr mit Edelmetallen usw. v. 29. Juni 1926) gehört kein förmliches Angebot mit ausdrücklicher Aufforderung zum Kauf. 2. "Öffentlicher Ort" i. S. des § 2 kann auch ein dem Verkauf anderer Waren dienender Laden sein, in dem Händler mit Edelmetallen usw. solche Gegenstände (§ 1 G. v. 29. Juni 1926) Kunden des Ladengeschäftes zum Kauf anbieten.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640F92D0129

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