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Aktenzeichen 2 D 77/42

Datum 16.04.1942

Leitsatz "Öffentlich" i. S. des § 5 Abs. 1 Nr. 1 (zweiter Fall) KriegssonderstrafrechtsVO. sind auch Äußerungen, die der Täter gegenüber bestimmten Personen macht, wenn er damit rechnet, daß die Empfänger sie weitergeben. Eine Absicht, den Wehrwillen zu lähmen oder zu zersetzen, gehört nicht zum inneren Tatbestande.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640F9280118

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