zurück
Aktenzeichen 6 D 37/42
Datum 14.04.1942
Leitsatz "Gleichsam ein ordentliches Gewerbe" i. S. des § 174 II Abs. 3 ÖstStG. betreibt der Wilddieb auch dann, wenn er durch fortgesetzten Wilddiebstahl seinen oder seiner Familie unmittelbaren Lebensunterhalt bestreiten will.
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640F9270117
zurück