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Aktenzeichen 2 D 70/42

Datum 13.04.1942

Leitsatz Der Tatbestand des § 5 Abs. 1 Nr. 3 KSStVO. kann auch durch Nichterfüllung militärischer Meldepflichten verwirklicht werden. Dabei kommt dem inneren Tatbestand entscheidende Bedeutung zu. Zu ihm gehört nicht, daß der Täter die Absicht verfolgt hat, sich durch das Unterlassen der Meldungen dem Wehrdienste zu entziehen; es genügt vielmehr -- auch nur bedingter -- Vorsatz. Dieser braucht sich nicht auf die Zersetzung der Wehrkraft zu beziehen.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640F9250112

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