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Aktenzeichen 5 C 79/42
Datum 13.04.1942
Leitsatz Der § 12 UnlWG. ist bei dem Bezuge von Betriebsmitteln entsprechend anwendbar, wenn der Geschenkgeber durch sein Verhalten den eigenen Warenabsatz fördern oder den seiner Berufsgenossen beeinträchtigen will.
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640F9230108
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