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Aktenzeichen 1 D 69/42

Datum 27.03.1942

Leitsatz Bei der Untersuchung, ob Zeugenmeineid vorliegt, ist zunächst der Sinn der Aussage zu ermitteln und dann zu prüfen, ob sich der Zeuge bei der Eidesleistung dieses Sinnes seiner Aussage bewußt geworden ist.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640F91E0094

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