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Aktenzeichen 5 D 65/42

Datum 09.03.1942

Leitsatz Ein Mensch männlichen Geschlechtes, der das 21. Lebensjahr vollendet hat, ist i. S. des § 175 a Nr. 3 StGB. auch dann ein "Mann über 21 Jahre", wenn er Zeichen geistiger Kindlichkeit erkennen läßt und körperlich unentwickelt ist.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640F9180077

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