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Aktenzeichen 2 D 545/41
Datum 23.02.1942
Leitsatz Ein Ortsbauernführer und Bürgermeister ist zuständig, in einer öffentlichen Urkunde (§ 271 StGB.) zu bestätigen, nach seiner Kenntnis sei der in der Urkunde Benannte fähig, ein land- oder forstwirtschaftliches Gut zu bewirtschaften.
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640F9170075
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