zurück

Aktenzeichen 2 D 545/41

Datum 23.02.1942

Leitsatz Ein Ortsbauernführer und Bürgermeister ist zuständig, in einer öffentlichen Urkunde (§ 271 StGB.) zu bestätigen, nach seiner Kenntnis sei der in der Urkunde Benannte fähig, ein land- oder forstwirtschaftliches Gut zu bewirtschaften.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640F9170075

Download PDF

zurück