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Aktenzeichen 5 D 488/41

Datum 05.02.1942

Leitsatz Entwendung "zum alsbaldigen Verbrauche" liegt nicht vor, wenn so viel entwendet wird, daß es nur bei mehreren Mahlzeiten nach und nach verzehrt werden kann. In Zeiten öffentlicher Bewirtschaftung der Lebensmittel ist auch zu berücksichtigen, wie lange der mit der entwendeten Menge auskommen müßte, der nur von den zugeteilten Lebensmitteln lebt.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640F9140066

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