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Aktenzeichen 3 C 932/41

Datum 29.01.1942

Leitsatz Der Antrag auf Strafverfolgung, den der Reichstreuhänder oder der Sondertreuhänder der Arbeit auf Grund des § 2 LohngestaltungsVO. v. 25. Juni 1938 (RGBl. I S. 691) zu stellen berechtigt ist, ist von dem Strafantrag i. S. der §§ 61 flg. StGB. rechtlich zu unterscheiden.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640F90F0055

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