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Aktenzeichen 2 C 875/41
Datum 26.01.1942
Leitsatz Kaffee ist auf Grund der Anordnungen der Reichsstelle für Kaffee beschlagnahmt. Ein "bezugsbeschränktes Erzeugnis" i. S. der §§ 1 und 2 VerbrauchsregelungsstrafVO. ist er nur im Rahmen einer besonders angeordneten Zuteilung.
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640F90B0037
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