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Aktenzeichen 2 D 466/41

Datum 15.01.1942

Leitsatz Vorteile i. S. des § 257 StGB. können, auch wenn sie in anderen als den durch die Vortat erlangten Sachen bestehen, unter Umständen doch als unmittelbar durch die Vortat erlangt angesehen werden.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640F9090031

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