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Aktenzeichen 4 D 350/41

Datum 25.11.1941

Leitsatz Bevollmächtigten für Bankkonten, Schließfächer u. dgl., die nur als Zweitberechtigte unter besonderen Voraussetzungen von der Vollmacht Gebrauch machen dürfen, liegt die devisenrechtliche Anbietungspflicht erst dann ob, wenn sie nach Eintritt dieser Voraussetzungen tatsächlich als Bevollmächtigte auftreten.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640F9050017

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