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Aktenzeichen 5 D 444/41
Datum 18.12.1941
Leitsatz Die Eingangsbestätigung, die der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle auf Verlangen dem Überbringer einer Rechtsmittelschrift erteilt, ist keine öffentliche Urkunde.
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640F87D0402
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