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Aktenzeichen 2 D 384/41

Datum 22.12.1941

Leitsatz Auf Grund des § 10 VO. über Maßnahmen auf dem Gebiete der Gerichtsverfassung und der Rechtspflege v. 1. September 1939 (RGBl. I S. 1658) ist nunmehr der Amtsrichter im bürgerlichen Streitverfahren "zuständig", einer Partei eine Versicherung an Eidesstatt über die Richtigkeit einer tatsächlichen Behauptung abzunehmen.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640F87C0399

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