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Aktenzeichen 1 D 18/41

Datum 14.10.1941

Leitsatz 1. Nach dem § 1 PreisstoppVO. kommt es für die Preisbildung nicht auf die Gestehungskosten und nicht auf die Verdienstspanne des Verkäufers an. 2. Der § 22 KriegswirtschaftsVO. enthält ein jedermann verpflichtendes Gebot. 3. Der Strafantrag der i. S. des § 5 PreisstrafrechtsVO. alter Fassung zuständigen Behörde ist von dem Strafantrage des Verletzten i. S. der §§ 61 flg. StGB. rechtlich zu unterscheiden.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640F86F0361

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