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Aktenzeichen 2 C 647/41 (2 StS 23/41)

Datum 09.10.1941

Leitsatz Nach dem § 8 DurchfVO. v. 28. November 1940 z. VO. z. Ergänzung des Jugendstrafrechtes v. 4. Oktober 1940 ist es nicht mehr zulässig, die Vollstreckung einer Freiheitsstrafe gegen einen Jugendlichen im Urteil auszusetzen.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640F86D0351

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