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Aktenzeichen 4 D 423/41

Datum 30.09.1941

Leitsatz 1. Auch Mäklerlohnforderungen in ausländischer Währung, die nach dem § 654 BGB. verwirkt sind, dürfen nach dem § 10 DevG. 1938 nur an die Reichsbank veräußert werden. 2. Die Anbietungspflicht nach dem § 46 DevG. 1938 gilt nicht für künftige Forderungen.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640F86B0346

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