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Aktenzeichen 1 D 325/41

Datum 23.09.1941

Leitsatz Hat die StA. die Anklage wegen Verbrechens wider die Sittlichkeit in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung erhoben, erachtet das Gericht aber nur den Tatbestand einer einfachen Körperverletzung für erfüllt, so muß, solange nicht die StA. das Gegenteil erklärt, angenommen werden, daß sie die Strafverfolgung wegen besonderen öffentlichen Interesses auch dann für geboten ansieht, wenn das Gericht nur ein milderes Gesetz für anwendbar hält als die Anklage.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640F8690341

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