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Aktenzeichen 3 D 414/41
Datum 22.09.1941
Leitsatz 1. Zuwiderhandlungen eines Verbrauchers gegen die Vorschriften über die Verbrauchsregelung können mit einem Verbrechen gegen den § 1 Abs. 1 KriegswirtschaftsVO. v. 4. September 1939 (RGBl. I S. 1609) rechtlich zusammentreffen. 2. Die Einziehung ist zwar in der KriegswirtschaftsVO. nicht vorgesehen; sie ist aber im Falle des § 1 Abs. 1 dieser VO. nach dem § 40 StGB. nicht ausgeschlossen.
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640F8680336
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