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Aktenzeichen 1 D 282/41
Datum 16.09.1941
Leitsatz Nach dem § 194 StGB. darf keine Beleidigung ohne Antrag verfolgt werden; aus dem § 2 StGB. darf nichts Gegenteiliges entnommen werden.
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640F8660333
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