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Aktenzeichen 6 D 198/41

Datum 27.06.1941

Leitsatz Unter "Gewalt" i. S. des § 101 ÖstStG. versteht das Gesetz die Staatsgewalt, die der Beamte nach seinem amtlichen Wirkungskreis als Organ des Staates auszuüben berufen ist.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640F8620322

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