zurück
Aktenzeichen 6 D 198/41
Datum 27.06.1941
Leitsatz Unter "Gewalt" i. S. des § 101 ÖstStG. versteht das Gesetz die Staatsgewalt, die der Beamte nach seinem amtlichen Wirkungskreis als Organ des Staates auszuüben berufen ist.
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640F8620322
zurück