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Aktenzeichen 3 D 419/41

Datum 11.09.1941

Leitsatz Die Formblätter der zweiten Reichskleiderkarte sind keine Urkunden i. S. des § 348 Abs. 2 StGB., so lange nicht der Name des Bezugsberechtigten eingetragen ist.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640F8600318

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