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Aktenzeichen 1 D 144/41

Datum 01.08.1941

Leitsatz Das Uhrwerk, durch dessen Stempel als Grundlage für die spätere Lohnberechnung vor und nach der Arbeitsschicht die Zeitpunkte festzulegen sind, zu denen jedes einzelne Gefolgschaftsmitglied durch die Pforte des gewerblichen Betriebes geht, darf an Stelle des anwesenden Gefolgschaftsmitgliedes auch ein Begleiter betätigen; dagegen ist ein solcher Stempel, den ein anderer in Abwesenheit des Gefolgschaftsmitgliedes einholt, eine fälschlich angefertigte Urkunde.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640F85F0314

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