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Aktenzeichen 3 D 209/41

Datum 08.05.1941

Leitsatz Bei Tateinheit muß auf eine Geldstrafe erkannt werden, die nur das mildere Gesetz vorschreibt; es kann auf eine Geldstrafe erkannt werden, die nur das mildere Gesetz zuläßt. Ob die besonderen Voraussetzungen des § 27 a StGB. vorliegen, braucht in solchen Fällen nicht geprüft zu werden.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640F8370190

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