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Aktenzeichen 5 D 741/40
Datum 12.05.1941
Leitsatz Entgegen dem abweichenden Wortlaut muß auch im Falle des § 401 b RAbgO. auf Geldstrafe erkannt werden.
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640F8360188
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