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Aktenzeichen 5 D 741/40

Datum 12.05.1941

Leitsatz Entgegen dem abweichenden Wortlaut muß auch im Falle des § 401 b RAbgO. auf Geldstrafe erkannt werden.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640F8360188

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