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Aktenzeichen 2 D 69/41
Datum 10.04.1941
Leitsatz Bei Mädchen, die zwar vierzehn, aber noch nicht fünfzehn Jahre alt sind, ist, wenn sie sich unzüchtige Handlungen gefallen lassen, in der Regel kein beachtlicher Verzicht auf die Geschlechtsehre anzunehmen, auch dann nicht, wenn sie bescholten sind.
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640F8310179
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