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Aktenzeichen C 55/41 (3StS 7/41)
Datum 27.02.1941
Leitsatz Ist der Ehebruch mit Zustimmung des daran beteiligten Ehegatten begangen, so kann der dadurch beleidigte andere Ehegatte seinen Strafantrag nicht auf den einen der Ehebrecher beschränken. Ein so beschränkter Strafantrag ist unwirksam.
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640F8280150
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